Das NRW-Verkehrsministerium glaubt, dass eine angestrengte Untätigkeitsklage rechtlich unzulässig ist.
Das NRW-Verkehrsministerium geht davon aus, dass sich der Antrag auf eine Reduzierung der erlaubten Nachtlandungen nach 22 Uhr am Flughafen Düsseldorf erledigt hat – daran ändere auch eine angestrengte Untätigkeitsklage nichts. Es werde Klageabweisung beantragen, teilte ein Sprecher des Ministeriums gestern Abend mit.