WIR SIND MEERBUSCH: *Eine Gemeinschaft - *8 Stadtteile - *unzählige Möglichkeiten

Ob Booster-, Erst- oder Zweitimpfung:

Ab sofort jeden Sonntag Impfaktion am Dr.-Franz-Schütz-Platz in Büderich.

Auffrischungsimpfungen sind derzeit stark nachgefragt. Deshalb hat der Rhein-Kreis Neuss jetzt gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, der kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen den so genannten „Booster-Sonntag“ ins Leben gerufen. In allen acht Kreiskommunen wird ab sofort jeden Sonntag von 10 bis 17 Uhr geimpft. Möglich sind sowohl Auffrischungsimpfungen, als auch Erst- und Zweitimpfungen. Los geht’s am Sonntag, 21. November. Die Stadt Meerbusch stellt den Sitzungssaal im Verwaltungsgebäude am Dr.-Franz-Schütz-Platz 1 in Büderich (über dem Bürgerbüro) als Impfstelle zur Verfügung. Terminvereinbarung ist nicht nötig.

Höheres Impftempo auch in Meerbusch

„Ich bin sehr froh, dass wir nun auch bei uns in Meerbusch ein zusätzliches offenes Impfangebot machen können“, so Bürgermeister Christian Bommers. „Insbesondere bei den Auffrischungsimpfungen brauchen wir jetzt dringend mehr Tempo.“ Mit dem Verwaltungsgebäude am Dr.-Franz-Schütz-Platz sei eine Location gewählt worden, die in der Bevölkerung bekannt ist und zentral liegt. Über weitere Impfstandorte in Meerbusch würden noch Gespräche geführt.

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. Zum Einsatz kommen die Vakzine der Firmen BioNTech und (nur für Erstimpfungen) auch Johnson & Johnson. Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist ab 18 Jahren zugelassen. Als Auffrischung kann jeder eine dritte Impfung mit dem Vakzin von BioNTech erhalten, dessen letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Wer vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft worden ist, kann ebenfalls eine Auffrischungsimpfung mit BionTech bekommen. Möglich ist es auch, eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten – zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

Dringender Appell des Landrats

„Ich bitte auch alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger dringend, unser Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Da der Schutz, den eine Impfung biete, mit der Zeit abnehme, sei es außerdem wichtig, dass viele – insbesondere ältere – Menschen das Angebot einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus in Anspruch nehmen, um im Herbst und Winter weiterhin geschützt zu sein.

Impfungen sind auch weiter bei Haus- und Fachärzten, bei mobilen Impfaktionen sowie in der dauerhaften Impfstelle möglich, die der Rhein-Kreis Neuss und die Kassenärztliche Vereinigung an der Hammer Landstraße 51 in Neuss betreiben. Die stationäre Impfstelle dort ist dienstags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr sowie samstags von 9 bis 17 Uhr geöffnet.

Was zur Impfung mitzubringen ist

Impfwillige müssen zum mobilen Impfangebot lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Booster-Impfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Eine ständig aktualisierte Übersicht aller Impfangebote sowie die nötigen Aufklärungs-, Anamnese und Einwilligungsbögen finden Sie unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung