WIR SIND MEERBUSCH: *Eine Gemeinschaft - *8 Stadtteile - *unzählige Möglichkeiten

Verleih von E-Scootern in Meerbusch gestartet – Stadt und Polizei geben Tipps

Mit dem Start des Verleihs von E-Scootern in Meerbusch geben Stadt und Polizei Tipps zum richtigen Umgang mit den Elektrorollern. Ab Donnerstag, 15. April, startet der Anbieter „Bird“ mit einer sechsmonatigen Probephase in den Stadtteilen Büderich, Strümp und Osterath. Insgesamt 150 E-Scooter werden in den drei Stadtteilen verfügbar sein.

Auch die Nutzung ist nur in den drei Stadtteilen, sowie dem übrigen Bediengebiet des Anbieters, möglich. Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld Flächen ausgewiesen, an denen die Rückgabe der Roller nicht möglich ist. So soll ein „Zuparken“ einzelner Bereiche mit den Rollern vermieden werden. Zu den Bereichen gehören der vordere, zur Dorfstraße gerichtete Teil des Dr.-Franz-Schütz-Platzes, die Parks und Friedhöfe, sowie der Rheindeich. Dort kann der Verleihvorgang nicht beendet werden.

Die Themen Mobilität und alternative Fortbewegungsmittel spielen in Meerbusch in Politik und Verwaltung seit Jahren eine große Rolle. Dazu beitragen können auch E-Scooter, um beispielsweise schnell innerhalb eines Stadtteils von A nach B zu gelangen, ohne dafür das Auto nutzen zu müssen.

Ein E-Scooter soll aber nicht nur der Fortbewegung dienen, er hat auch zweifelsohne einen Spaßfaktor. Damit die Freude ungetrübt bleibt und nicht zu einem Unfall führt, macht die Polizei im Rhein-Kreis Neuss auf die geltenden Regeln für den E-Roller als Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr aufmerksam: So müssen vorhandene Radwege genutzt werden. Nur dort, wo baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, darf mit Elektrokleinstfahrzeugen die Fahrbahn oder außerorts der Seitenstreifen genutzt werden.

Gehwege sind Fußgängern vorbehalten und deshalb tabu, auch mit ausgeschaltetem Motor.

Zu zweit auf dem Roller fahren ist nicht erlaubt – denn die Fahrzeuge eignen sich nicht zum Personentransport.

Die Handynutzung ist selbstverständlich nicht zulässig und darüber hinaus äußerst gefährlich.

Es gilt eine Altersbeschränkung. Man muss mindestens 14 Jahre alt sein. Manche Verleihfirmen verleihen aber auch erst ab einem höheren Alter. Es lohnt sich ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Alkohol und Drogen sind auch auf dem Roller tabu! Es gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer und das aus gutem Grund. Eine beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit führt schnell zu Unfällen, deren Folgen aufgrund der nicht vorhandenen Knautschzone schwerwiegend sein können.

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss hat weitere Sicherheitshinweise und Infomaterial zum Thema „E-Scooter/E-Roller“ auf der Internetseite https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/der-e-roller-oder-e-scooter zusammengefasst.