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Fahrradfahrer stößt mit Bahn zusammen und verletzt sich leicht

Ein lebensälterer Mann aus Meerbusch befuhr in Meerbusch am Dienstag (07.02.) gegen 12:05 Uhr mit seinem Fahrrad einen Feldweg entlang einer Bahnlinie der Rheinbahn. Am Bahnübergang an der Straße „Im Winkel“ überquerte der Mann die Gleise und stieß dabei mit einer durchfahrenden Bahn zusammen, diese konnte trotz einer sofort eingeleiteten Notbremsung nicht rechtzeitig zum Stillstand gebracht werden. Warum der Fahrradfahrer trotz vorbeifahrendem Zug die Gleise überqueren wollte und ob die dortigen Schranken geschlossen waren, ist nun Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen beim Verkehrskommissariat in Kaarst.

Der Meerbuscher wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt und zur medizinischen Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.

Die Bahnführerin erlitt einen Schock und wurde durch einen Verantwortlichen der Rheinbahn entsprechend betreut.


Fahren Sie an unbeschrankte Bahnübergänge langsam heran, vergewissern Sie sich, dass sich kein Zug oder Bahn nähert. Schienenverkehr hat generell Vorrang. An Bahnübergängen ist zu halten, wenn eine berechtigte Personen dieses anzeigt, wenn sich Schienenfahrzeuge nähern, wenn Lichtzeichen oder akustische Signale dies anzeigen, wenn Schranken sich schließen oder geschlossen sind. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sind bei Verstößen ein Bußgeld in einer Höhe von 80 bis 700 Euro und gegebenenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot vor. Sollten sie als ein nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer einen Bahnübergang bei geschlossener Schranke überqueren droht ein Bußgeld in Höhe von 350 Euro.