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Polizei sucht Zeugen und Beteiligten nach Unfallflucht

Am Dienstag (13.02.), zwischen 06:10 und 16:00 Uhr, wurde auf der Gottlieb-Daimler-Straße in Höhe eines Supermarktes ein geparkter Pkw beschädigt.

Der silberfarbene Kastenwagen stand am in Fahrtrichtung Winklerweg gesehen rechten Fahrbahnrand der Gottlieb-Daimler-Straße in einer Parkbucht geparkt. Der Halter musste bei der Rückkehr zu seinem Fahrzeug eine Beschädigung an dem hinteren Radkasten der Fahrerseite feststellen. Nach ersten Erkenntnissen wurde das Unfallgeschehen von einem Zeugen beobachtet.

Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht neben dem Beteiligten auch den Zeugen, der den Unfall beobachtet haben soll. Personen, die ebenfalls sachdienliche Angaben machen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 3000 bei der Polizei zu melden.


Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das „Unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ – so die korrekte Bezeichnung – ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange dableiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.