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Unter Einfluss von Alkohol und Drogen Unfall verursacht

Am Samstag (05.11.) befuhr ein 27-jähriger Meerbuscher gegen 23:45 Uhr die Uerdinger Straße in Meerbusch. Ein 40-jähriger Meerbuscher befuhr die gleiche Straße, jedoch vor dem 27-Jährigen. Plötzlich kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge und der 40-Jährige wurde dadurch leicht verletzt. Die zufällig vorbeifahrende Polizei nahm den Unfall auf und stellte während der Unfallaufnahme bei dem Jüngeren der Unfallbeteiligten Alkoholgeruch fest. Ein Alkoholtest sowie auch ein durchgeführter Drogentest verliefen positiv, so dass dem 27-jährigen Fahrzeugführer eine Blutprobe zur Feststellung des Alkoholwertes und des Drogenkonsums entnommen wurde. Sein Führerschein wurde einbehalten.

Der 27-jährige muss sich jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung und des Fahrens unter Einfluss von Alkohol und Drogen verantworten. Das Verkehrskommissariat hat die weiteren Ermittlungen zum Unfallhergang übernommen.

Die Polizei warnt eindringlich:

Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Bereits am 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten „Ausfallerscheinungen“ (Schlangenlinien, Unfall, …) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden, um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen.