Jetzt den überfälligen Hecken- und Gehölzschnitt erledigen.
Bürgersteig überwuchert, Radweg durch herabhängende Äste versperrt – im Rathaus gehen derzeit wieder vermehrt Beschwerden wegen Wildwuchs ein, der von privaten Grundstücken in den Straßenraum wuchert. Unter anderem hat der regenreiche Sommer für starkes Wachstum in den heimischen Gärten gesorgt. Die Folge: Bäume, Sträucher und Hecken am Grundstücksrand, die bis in den Herbst nicht geschnitten wurden, engen vor allem Geh- und Radwege ein. An Straßenecken und Ausfahrten kann die Sicht behindert werden, bisweilen sind Fußgänger und Rad fahrende Kinder gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. „Häufig werden auch Straßenlaternen, Straßennamensschilder und Verkehrszeichen durch wucherndes Grün verdeckt. Dies hat zur Folge, dass Post, Feuerwehr und Krankenwagen Adressen nicht finden können oder Gefahrenstellen zu spät bemerkt werden“, bemerkt die Stadtverwaltung in ihrem Bürgerservice-Portal auf der Webseite meerbusch.de.
Im elektronischen Mängelmelder der Stadt gehören Hinweise dieser Art zum Standardrepertoire, auch die „Straßenbegeher“ des Fachbereichs Straßen und Kanäle haben ein Auge auf derlei Ärgernisse. „Der Ablauf ist in solchen Fällen immer gleich, leider auch im Verhältnis sehr aufwendig“, erklärt Diana-Bianca Witt, die sich im Technischen Dezernat unter anderem um die Bereiche Straßenreinigung, Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum oder auch „Überhänge von privaten Grundstücken“ kümmert.
Auf Hinweis von Bürgern oder bei Feststellung durch die Straßenbegeher werden die Grundstückseigentümer angeschrieben und aufgefordert, den Wildwuchs innerhalb einer Frist von vier Wochen zu beseitigen. Geschieht auf Aufforderung nichts, wird ein weiterer Brief verschickt. Gibt es wieder keine Reaktion, beginnt ein formelles „Anhörungsverfahren“. Notfalls gibt es ein Bußgeld, oder die Stadt lässt die Überhänge auf Kosten des Grundstückseigentümers beseitigen. „Ärger wie diesen kann man sich allerdings ersparen und selbst auf einen ordnungsgemäßen Zustand rund um sein Grundstück achten“, sagt Witt. Hinweise auf Wildwuchs im öffentlichen Straßenraum nimmt sie unter der Telefonnummer 02150 916-258 oder per E-Mail an diana-bianca.witt@meerbusch.de entgegen. Noch besser sei es allerdings, so sagt sie, wenn sich Nachbarn gleich direkt „von Mensch zu Mensch“ einigen würden.
Die Stadtverwaltung appelliert deshalb auch an das Verantwortungsgefühl der Meerbuscherinnen und Meerbuscher: „Helfen Sie mit, dass solche Situationen gar nicht erst entstehen und schneiden Sie die Überhänge bitte so rechtzeitig und ausreichend zurück, dass es in der Wachstumsperiode nicht zu Problemen kommt.“ Die freie Höhe über dem Geh- und Radweg muss 2,50 Meter, über der Fahrbahn 4,50 Meter betragen.
Die nächste Grünschnittabfuhr im Stadtgebiet findet am 23. Oktober in Lank-Latum und Strümp, am 24. Oktober in Ossum-Bösinghoven, Ilverich, Langst-Kierst und Nierst, am 25. Oktober in Osterath sowie am 28. Oktober in Büderich statt.