Im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ ist am 1. Januar 2026 eine grundlegende Änderung in Kraft getreten, die auch das Vorgehen der Stadtverwaltungen betrifft: Demnach sind die Meldebehörden nun verpflichtet, Daten (Familienname, Vornamen, Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Ein Widerspruch der Betroffenen gegen die Weitergabe der Daten an die Bundeswehr ist nicht mehr möglich. Das teilte die Stadtverwaltung jetzt mit.
Wichtig sei dabei: Auch sämtliche Widersprüche, die vor dem 1. Januar 2026 gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr eingegangen sind, sind mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes hinfällig und müssen von den Meldebehörden gelöscht werden. Neuanträge können nicht mehr gestellt werden. Wird dennoch ein Antrag gestellt, muss die Stadtverwaltung diesen ablehnen.
Andere Widerspruchsrechte bleiben nach Angaben der Stadt allerdings von der Änderung unberührt. Bürgerinnen und Bürger haben grundsätzlich weiterhin die Möglichkeit, beim Bürgerbüro so genannte „Übermittlungssperren“ einrichten zu lassen. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben bestehen. Damit ist dann gewährleistet, dass die Meldebehörde keine persönlichen Daten, zum Beispiel an Parteien, Wählergruppen, Religionsgemeinschaften oder auch Adressbuchverlage, weitergibt. Auch wer nicht möchte, dass das Bürgerbüro Geburtsdaten oder Ehejubiläen an die örtlichen Medien weiterreicht, kann nach wie vor Widerspruch einlegen.
Im ihrem Amtsblatt informiert die Stadt Meerbusch jährlich über die gesetzlich festgelegten Widerspruchsmöglichkeiten. Auch wer sich im Bürgerbüro neu anmeldet, wird entsprechend aufgeklärt.

