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Winterdienst des Stadtbauhofes ist startklar – Anwohner haben Räumpflicht vor der Haustür

Die Streu- und Räumfahrzeuge des Stadtbauhofes kümmern sich bei Schnee- und Eisglätte um Meerbuschs innerörtliche Straßen.

Vor dem Hintergrund der für die nächsten Tage angekündigten Schneefälle und der kommenden Wintermonate hat die Stadtverwaltung Hauseigentümer und Anwohner an die Räumpflicht auf Gehwegen vor dem Haus erinnert. Wie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt festgelegt, muss in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gefallener Schnee unverzüglich beseitigt werden. Schnee, der nach 20 Uhr gefallen ist, muss bis zum Morgen des darauffolgenden Tages – und zwar werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr – weggefegt sein. Gleiches gilt für Eis und Glätte. Wichtig: In Meerbusch ist es verboten, dazu Salz oder sonstige auftauende Mittel zu verwenden. Als Alternative empfiehlt die Verwaltung, Sand, Asche, Granulat oder Split zu streuen.

Auch die winterlichen Aufgaben der Stadtverwaltung sind über die Straßenreinigungssatzung exakt geregelt. Die Mannschaft des Stadtbauhofes ist für den Winterdienst auf innerörtlichen Straßen sowie auf Rad- und Gehwegen vor den städtischen Gebäuden zuständig. Wie immer wurde ein Teil des orangefarbenen Stadtfuhrparks bereits in den vergangenen Wochen nach und nach mit Räumschilden oder Streutechnik ausgerüstet. Auf dem Stadtbauhof in Strümp lagert zudem wie jedes Jahr eine ausreichende Menge Streugut, das frühzeitig bei Großhändlern eingekauft wird. Auf den Landes- und Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten kümmern sich die Kollegen des Landesbetriebs Straßen.NRW um freie und sichere Fahrt.

Die rund 260 Kilometer Meerbuscher Gemeindestraße, die der Reinigungspflicht der Stadt unterliegen, sind in so genannte Streu- und Räumstufen eingeteilt und werden nach fester Prioritätenliste abgearbeitet. Die höchste Dringlichkeitsstufe rot gilt für „gefährliche und verkehrswichtige Stellen“ im Stadtgebiet, als nächstes sind dann die in der Streu- und Räumstufe blau klassifizierten Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen an der Reihe. Mit der Stufe „Grün“ sind Straßen zu Gewerbegebieten, Straßen mit Linien- oder Schulbusverkehr, Straßen mit besonderer Bedeutung für Rettungsfahrzeuge, Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung und Fußgängerzonen klassifiziert. Kleine Nebenstraßen und Tempo-30-Zonen werden – wenn überhaupt erforderlich – am Schluss abgearbeitet.

Meldet der Deutsche Wetterdienst Temperaturen von unter plus 3 Grad Celsius oder gibt es eine Wetterwarnung vor Glätte, Frost oder Schneefall, macht sich der Winterdienst startklar. Punkt drei Uhr in der Nacht rückt zunächst der Einsatzleiter aus, um sich in vor Ort ein Bild von der winterlichen Lage zu machen. Wird ein Einsatz erforderlich, informiert er die Rufbereitschaft und ordnet an, welche Streumittel wo in welcher Menge eingesetzt werden. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge beginnen ihren Dienst in der Regel montags bis freitags ab 4 Uhr morgens, samstags sowie an Sonn- und Feiertagen ab 5 Uhr. Nach dem Streueinsatz melden sich die Mitarbeiter beim Einsatzleiter zurück, und der Einsatz wird im so genannten Streubuch dokumentiert. Die Streufahrzeuge verfügen zudem über GPS-gesteuerte Aufzeichnungsgeräte. Somit wird jederzeit exakt festgehalten, wo gestreut bzw. geräumt wurde. Kolonnen, die zu Fuß im Streudienst unterwegs sind, füllen „Routenblätter“ aus.

Mehr Infos dazu finden sich auf der Internetseite der Stadt (www.meerbusch.de) unter dem Stichwort „Winterdienst“.