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Aus dem Verkehr gezogen – Zeugen melden Trunkenheitsfahrt

Am Freitag (24.06.) erging gegen 15 Uhr ein Anruf bei der Polizeileitstelle, in dem auf eine Verkehrsteilnehmerin aufmerksam gemacht wurde, die möglicherweise alkoholisiert am Steuer ihres Fahrzeugs saß. Wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt rückten unmittelbar Streifenwagen zur Meerbuscher Straße aus. Einem Zeugen war die Dame aufgefallen, weil sie zuvor eine ganze Flasche Weißwein beim Verlassen eines Einkaufsmarktes getrunken habe. Anschließend sei eben jene Dame in ihren PKW gestiegen und habe sich von der Örtlichkeit entfernt.

Die Beamten konnten die Verkehrsteilnehmerin wenig später an ihrer Wohnanschrift antreffen, wo sie den Alkoholgenuss auch einräumte. Das Ergebnis des Atemalkoholtests erwies einen Wert, der für eine absolute Fahruntüchtigkeit spricht.

Eine Strafanzeige wurde gegen die stark alkoholisierte Autofahrerin erstattet. Den Führerschein stellten die Beamten sicher und veranlassten zwecks gerichtsverwertbarer Beweisführung die Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt.


Geben Sie Acht! Nicht erst bei einer angenommenen absoluten Fahruntauglichkeit ab einem Promillewert von 1,1 ist ihr Führerschein in Gefahr! Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille kann dies der Fall sein! Auch Drogen und eine nicht unerhebliche Anzahl an Medikamenten vertragen sich bekanntermaßen nicht mit einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr. Sie gefährden sich und andere!