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Zwei Unfälle wegen plötzlicher Eisfläche

Da, nach ersten Erkenntnissen, am Dienstag (09.01.) Mitarbeiter einer Firma auf der Niederlöricker Straße in Meerbusch einen Keller leergepumpt haben und das Wasser auf die Straße leiteten, bildete sich dort eine Eisschicht. Auf dieser unerwarteten, circa 15 Meter langen Eisschicht kam es gegen 14:50 Uhr zunächst zu einem Verkehrsunfall. Hierbei stieß eine 58-jährige Meerbuscherin mit der vor ihr fahrenden und abbremsenden 58-jährigen Düsseldorferin zusammen. Die Meerbuscherin hatte nach ersten Erkenntnissen den Bremsvorgang rechtzeitig eingeleitet und kam auf der Eisfläche ins Rutschen. Einen Zusammenstoß konnte sie nicht verhindern. Während die hinzugerufenen Polizeibeamten mit der Verkehrsunfallaufnahme begannen, ereignete sich an gleicher Örtlichkeit erneut ein Unfall, so dass die Beamten die Örtlichkeit sperrten und ein Streufahrzeug anforderten. Erst nachdem die Straße von Eis befreit war, wurde sie gegen 16:30 Uhr wieder frei gegeben. Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen übernommen.

Die Polizei möchte sie dahingehend sensibilisieren, bei der derzeitigen Witterung ihre Fahrweise den Straßenverhältnissen anzupassen. Auf Grund der kalten Temperaturen kann es stellenweise zu vereisten Fahrbahnen kommen. Winterreifen verkürzen bei Kälte und rutschigem Untergrund den Bremsweg erheblich. Daher empfiehlt die Polizei die „O bis O“ Regel zu beachten und von Oktober bis Ostern mit Winterreifen unterwegs zu sein. Zwar schreibt der Gesetzgeber keinen festgelegten Zeitraum vor, sobald die Straßen jedoch witterungsbedingt glatt und rutschig sind, muss geeignete Bereifung vorhanden sein. Auch wenn Schnee im Rheinland eher selten ist – allein die allgemein niedrigeren Temperaturen erfordern eine im Vergleich zu Sommerreifen andere Gummimischung, damit der Kontakt zwischen Fahrzeug und Straßendecke optimal hergestellt ist. Auch wenn wir schon Mitten im O-bis-O-Zeitraum sind: für einen Reifenwechsel ist es noch nicht zu spät.