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3-G-Regelung in allen Verwaltungsstellen ab Montag, 6. Dezember

In den Dienststellen der Stadtverwaltung Meerbusch gilt ab Montag, 6. Dezember, für alle Besucherinnen und Besucher die 3-G-Regel. Der Zutritt ist dann nur noch für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete möglich.

Besucherinnen und Besucher müssen die entsprechenden Nachweise zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument vorlegen. Bei Getesteten muss ein negatives Zertifikat einer zugelassenen Teststelle vorgelegt werden. Ein Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Ein Selbsttest reicht nicht aus.

Eine Übersicht über zugelassene Teststellen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Meerbusch unter www.meerbusch.de und dort im Bereich „Informationen zum Coronavirus“ unter „Corona-Teststellen“.

Neben den entsprechenden 3-G-Nachweisen gilt in allen Dienststellen weiterhin das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske sowie Hygiene- und Abstandsregeln.