Das Amt sollte im März 2026 angetreten werden.

Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne sogleich einen Richter zu bemühen, ist modern und hat zugleich Tradition. Bereits 1827 wurde das Schiedsmannswesen eingeführt – damals zunächst für die Provinz Preußen. Heute gilt das Schiedswesen als älteste und erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Überlastung der ordentlichen Gerichte ist die ehrenamtliche Arbeit der Schiedsmänner und -frauen ungemein wichtig.
In den drei Bezirken Meerbuschs stehen insgesamt drei Schiedspersonen mit je einem Stellvertreter als Ansprechpartner in Streitfällen bereit. Für den Schiedsbezirk Büderich sind jetzt zwei Stellen neu zu besetzen. Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 22. Dezember 2025 an die Stadtverwaltung Meerbusch, Fachbereich 1, Wittenberger Straße 21, 40668 Meerbusch, senden. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Bewerbung muss neben der Motivation zur Übernahme des Ehrenamtes den Namen, Vornamen und gegebenenfalls Geburtsnamen, Geburtsdatum und -ort, Beruf und Adresse enthalten. Wer Schiedsperson werden möchte, sollte – so schreibt es das Gesetz vor – das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 75 Jahre alt sein, seinen Hauptwohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben, die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, nicht unter Betreuung stehen und nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über das eigene Vermögen beschränkt sind.
Schiedsleute werden sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (zumeist Nachbarschaftsstreitigkeiten) als auch in bestimmten Strafsachen tätig. Sie fällen allerdings keine Urteile, sondern schließen bestenfalls schriftliche Vergleiche ab. Ihr Ziel ist es, auf eine dauerhafte Konfliktlösung hinzuwirken und den sozialen Frieden wiederherzustellen. Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig, das heißt, sie erhalten keine Vergütung, sondern einen Auslagenersatz. „Wer sich für das Amt interessiert, muss daher vor allem Freude an geschickter und unparteiischer Verhandlungsführung in Konfliktfällen haben“, erklärt Andrea Sarabi, zuständige Abteilungsleiterin im städtischen Fachbereich Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung. Spezielle Vorkenntnisse seien nicht erforderlich. Mitzubringen seien aber gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit oder auch die Fähigkeit, schriftliche Vergleichsprotokolle anzufertigen. Die künftigen Schiedspersonen werden durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS e.V.) rechtssicher geschult.
Allgemeine Informationen rund um das Ehrenamt gibt es auf der Internetseite www.schiedsamt.de. Ansprechpartner in der Meerbuscher Stadtverwaltung sind Andrea Sarabi, (Telefon: 02150 / 916-1711, E-Mail: andrea.sarabi@meerbusch.de) oder der zuständige Fachbereichsleiter Arnd Römmler (Telefon: 02150 / 916-159, E-Mail: arnd.roemmler@meerbusch.de). Interessierte können sich aber auch direkt mit Gabriele Kirschbaum vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) in Verbindung setzen. Sie ist telefonisch erreichbar unter 02131 / 3834808, mobil unter 0151 56518271 und per E-Mail an gabriele.kirschbaum-neuss@schiedsfrau.de. Mit freundlichen Grüßen
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