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„Zu weitreichend“: Teil der neuen Ratsgeschäftsordnung soll rückgängig gemacht werden

Bürgermeister Christian Bommers wird dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung vorschlagen, einen strittigen Passus der vor der Sommerpause beschlossenen neuen Ratsgeschäftsordnung des Rates aufzuheben. Die Fraktionen sind bereits informiert. Betroffen ist die neu aufgenommene Regelung, nach der die Öffentlichkeit bei der Beratung von Angelegenheiten ausgeschlossen werden kann, in denen „aufgrund organisatorischer und/oder strategischer Überlegungen der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Verwaltung noch nicht abgeschlossen ist“. Ziel dahinter war es, der Politik entgegenzukommen: Fraktionen und Fachausschüsse sollten frühzeitig eingebunden werden können, auch wenn bestimmte Themen oder Vorhaben noch nicht in allen Facetten geprüft und damit noch nicht entscheidungsreif sind.

Dagegen regte sich Widerstand: Zum einen legte die Fraktion „Grün-alternativ Meerbusch“ kurz nach der Ratssitzung eine Beschwerde bei der Verwaltung ein und bat um Prüfung, ob die neue Regelung einer rechtlichen Überprüfung standhält. Zum anderen erreichte die Verwaltung Ende Juli die Petition eines Meerbuscher Bürgers, der sich über den Petitionsausschuss des Landtages ebenfalls gegen die Neuregelung aussprach und um Überprüfung bat.

Beide Eingaben haben die Verwaltung dazu veranlasst, den Passus noch einmal einer umfassenderen Prüfung zu unterziehen, auch mit Hilfe einer externen Anwaltskanzlei. Diese ist zwischenzeitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regelung zu weitreichend sei und nicht – wie sonst üblich – nur typisierte Fälle erfasse, bei denen die Öffentlichkeit üblicherweise ausgeschlossen werden kann.

Den Wunsch, die Geschäftsordnung des Rates zu aktualisieren, gab es schon seit längerem. Auf Basis einer neuen Muster-Geschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes wurde das Regelwerk für den Meerbuscher Rat komplett neu aufgebaut, bewährte Passagen wurden übernommen, neue – zum Beispiel die Möglichkeit digitaler und hybrider Sitzungen – wurden integriert.