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Erneute Einbahnstraßenregelung am Bahnübergang „Meerbuscher Straße“ ab dem 10. Mai

Wegen Kanalbauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau der Bahnunterführung in Osterath, müssen sich Autofahrer im Zeitraum vom 10. Mai bis voraussichtlich 22. Mai erneut auf Behinderungen im Bereich des Osterather Bahnhofs einstellen. Bereits Anfang April wurde in dem Bereich gebaut. Aufgrund von Verzögerungen werden dort nun aber erneut die Arbeiten aufgenommen.

In zwei Bauabschnitten wird am Bahnübergang „Meerbuscher Straße“ eine Einbahnstraßenregelung eingeführt.
Vom 10. bis voraussichtlich 17. Mai werden Fahrzeuge von der Willicher Straße kommend über den Bahnhofsweg in Richtung Bahnübergang „Strümper Straße“ umgeleitet. Für den Verkehr aus Richtung Bovert wird eine Einbahnregelung eingeführt – der Bahnübergang ist von dort aus dementsprechend passierbar.

Im zweiten Bauabschnitt – voraussichtlich vom 17. bis 22 Mai – erfolgt die Einbahnstraßenregelung entsprechend aus der Gegenrichtung. Aus Richtung Willicher Straße ist der Bahnübergang an der Meerbuscher Straße dann wieder passierbar. Aus Bovert kommend wird der Verkehr über den Winklerweg in Richtung Bahnübergang Strümper Straße umgeleitet.

Betroffen sind während der Baumaßnahme auch die Busse der Linien 832, 071 und SB82. Im ersten Bauabschnitt entfällt für alle Linien die Haltestelle „Alte Seilerei“. Die Linie 832 fährt zusätzlich die Haltestelle „Meerbusch-Osterath Bahnhof“ an. Zudem werden die Haltestellen „Wienenweg“ und „Kapellenstraße“ auf die Strümper Straße verlegt. Auch im zweiten Bauabschnitt werden die Haltestellen „Kapellenweg“ und „Wienenweg“ der Linie 832 auf die Strümper Straße verlegt.
Die Haltestellen „Alte Seilerei“ und „Meerbusch-Osterath, Bahnhof“ werden auf den Bahnhofsweg vor den Kreisverkehr verlegt.

Parallel kommt es auf den Bahnlinien RE 10 und RE 7 bis zum 21. Mai zu Haltausfällen in Osterath. Die Strecke ist für den Zugverkehr wegen Bauarbeiten gesperrt. Im Bereich des Osterather Bahnhofes werden im Zuge der Arbeiten an der neuen Bahnunterführung die provisorischen Bahnsteige abgebaut und die alten Bahnsteige an ihrer ursprünglichen Position wieder eingebaut. Die betroffenen Bahnunternehmen haben einen Schienenersatzverkehr eingerichtet.