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Etappensieg für die Stadt Meerbusch: Auf Winklerweg und Gonellastraße gilt vorerst wieder Tempo 30

Etappensieg für die Stadt Meerbusch im Rechtsstreit um die Tempo 30-Regelungen auf dem Winklerweg in Osterath und auf der Gonellastraße in Lank-Latum: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Beschwerden der Stadt gegen zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Donnerstag stattgegeben. Auf beiden Straßen gilt vorerst wieder die Höchstgeschwindigkeit 30.

Die Düsseldorfer Richter hatten am 21. Juni einem Kläger mit Zweitwohnsitz in Meerbusch Recht gegeben und der Stadt auferlegt, die entsprechende Beschilderung an beiden Straßen zu entfernen, weil die Regelungen rechtswidrig seien. Eine „qualifizierte Gefahrenlage“, die verkehrsberuhigende Maßnahmen rechtfertige, sei dort nicht gegeben, hieß es in der Begründung. Auch die beiden Stoppschilder, die den Überweg der Hauptstraße über die Gonellastraße im Lanker Ortskern seit rund 40 Jahren sicherten, mussten aufgrund der Klage innerhalb einer Frist von 14 Tagen weichen. Die entsprechenden Haltelinien und Piktogramme für den Autoverkehr mussten entfernt werden. Im Rathaus, in Politik und Bürgerschaft hatte der Gerichtsentscheid für Unverständnis und erhebliche Verärgerung gesorgt.

„Insbesondere mit Blick auf den Schulbeginn am kommenden Montag erfüllt mich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts mit großer Genugtuung – auch wenn es nur eine vorläufige ist“, so Bürgermeister Christian Bommers erleichtert. „Die Tempo 30-Regelung auf beiden Straßen und auch die Stoppschilder am Überweg der Gonellastraße sind für die Schulwegsicherung von zentraler Bedeutung. Das haben wir auch in unseren Beschwerden deutlich gemacht.“ Dieser Auffassung entsprach jetzt auch das OVG. Sogleich verfügte der Bürgermeister deshalb, die Beschilderung schnellstmöglich – zumindest provisorisch – wieder herzustellen.  

Einen Termin für das so genannte Hauptsacheverfahren, in dem vor allem die rein straßenverkehrsrechtlichen Fragen des Rechtsstreits zu klären sein werden, gibt es noch nicht. „Immerhin haben wir einen ersten Erfolg erzielt. Wie es im weiteren Verfahren weitergeht, bleibt abzuwarten“, so Bommers.