WIR SIND MEERBUSCH: *Eine Gemeinschaft - *8 Stadtteile - *unzählige Möglichkeiten

Hoffnung auch Fortbestand der Tempo 30-Regelungen in Lank und Osterath wächst

Die Hoffnung der Stadt Meerbusch, erfolgreich aus den Verwaltungsgerichtsverfahren rund um die Tempo-30-Regelungen auf der Gonellastraße in Lank-Latum und auf dem Winklerweg in Osterath hervorzugehen, ist ein Stückchen größer geworden. In diesen Tagen gingen im Rathaus gerichtliche Bescheide ein, die zumindest Mut machen. Im so genannten Hauptsacheverfahren ist allerdings nach wie vor keine Entscheidung gefallen.

Wie berichtet hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Tempo-30-Anordnungen in Lank und Osterath bereits im Juni  2023 entschieden und dem Kläger Recht gegeben – sehr zur Verärgerung von Politik, Verwaltung und Meerbuscher Öffentlichkeit. Die Stadtverwaltung legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ein – mit Erfolg: Das OVG hob die Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts auf, die Verkehrszeichen konnten – zumindest vorerst – wieder aufgestellt werden.

Damit nicht genug: „Parallel hatten wir in den Hauptsacheverfahren Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile gestellt“, so ein Sprecher der Stadt. „Diese hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt positiv beschieden und die Berufungen zugelassen.“ Damit werden nun auch die Hauptsache-Entscheidungen des Verwaltungsgerichts überprüft. Auf das Ergebnis warten Politik, Verwaltung und Bürgerschaft nun mit Spannung.

Der Kläger war allerdings im letzten Jahr nicht nur gegen die beiden Tempo-30-Regelungen an Gonellastraße und Winklerweg vor Gericht gezogen, sondern hatte zusätzlich auch das Tempolimit und die Bodenschwellen in der Uerdinger Straße in Lank ins Visier genommen. Jetzt ging ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Rathaus ein, mit dem der Eilantrag des Klägers ablehnt wird. Damit können die Verkehrszeichen in der Uerdinger Straße vorerst stehen bleiben. Ein Urteil in der Hauptsache gibt es dagegen weiterhin nicht.