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Verwaltungsgericht gibt Kläger Recht

Stadt muss zwei Tempo-30-Regelungen in Lank-Latum und Osterath zurücknehmen.

Rund dreieinhalb Jahrzehnte sicherten Stoppschilder am Überweg zwischen Fußgängerzone und Altem Markt in Lank die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern. Jetzt hat das Verwaltungsgericht die Regelung nach einer Klage gekippt.

Bisweilen setzen auch Kommunen gerichtliche Entscheidungen nur zähneknirschend um – vor allem dann, wenn sie zwar juristisch korrekt sind, aber den Zielen der städtischen Verkehrs- und Klimapolitik deutlich zuwider laufen. Jüngstes Beispiel: Mit Urteil vom 21. Juni hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt die Tempo-30-Regelung auf der Gonellastraße in Lank-Latum abschnittweise für unzulässig erklärt und aufgehoben. Gleiches gilt für die Tempo-30-Zone auf dem Winklerweg in Osterath. Ein Meerbuscher hatte erfolgreich Klage eingereicht. Laut Verwaltungsgericht liegen an beiden Straßen die für eine 30-Regelung nötigen Gefährdungspunkte – enge, unübersichtliche Stellen, oder auch erhöhte Unfallzahlen – nicht vor. Auch öffentliche Einrichtungen wie Kitas oder Schulen lägen in nicht ausreichender Nähe – in Lank, hier geht es um die Kita „Farbenland“ in der Pfarrstraße, zum Beispiel knapp 60 Meter entfernt.

Das Tempolimit in Lank-Latum hatte die Stadt nach dem entsprechenden Beschluss der Politik im November 2018 eingeführt und zusätzlich einen Schutzstreifen für Radfahrer angelegt, um das Radfahren im Ortskern sicherer und damit attraktiver zu machen. Nach dem Gerichtsentscheid werden Autofahrer auf der Gonellastraße nun wechselnde Geschwindigkeitsregelungen zu beachten haben: Tempo 30 gilt fortan nur noch im Bereich der Fußgängerquerung der Hauptstraße zwischen Fußgängerzone und dem Alten Markt sowie auf der anschließenden Claudiusstraße zwischen Uerdinger Straße und Schulstraße.

Fatal ist: Auch die aus dem Jahr 1989 stammende Regelung, nach der Fußgänger die Gonellastraße zwischen der Fußgängerzone und dem Alten Markt bevorrechtigt gegenüber dem Autoverkehr überqueren können, hat das Verwaltungsgericht aufgrund der Klage gekippt. Die Stoppschilder, die den Überweg rund 34 Jahre gesichert und Autofahrer zum Anhalten gezwungen haben, muss die Stadt entfernen. Das Gericht setzte dazu eine 14-tägige Frist.

Wer jetzt aus der Fußgängerzone oder vom Marktplatz aus die Gonellastraße überqueren möchte, muss fortan dem Autoverkehr Vorrang gewähren. „Ich hoffe, dass es hier jetzt nicht zu Unfällen kommt – schließlich haben sich sowohl Fußgänger als auch Radfahrer über Jahrzehnte daran gewöhnt, die Stelle dort gefahrlos queren zu können“, so Bürgermeister Christian Bommers. „Im Sinne der Verkehrssicherheit ist das Ganze jedenfalls ganz sicher nicht.“ Zudem sei es ärgerlich, dass nun auf der Claudiusstraße und der Gonellastraße ein Flickenteppich von Temporegelungen entstehe.

„Dass die Autos am Überweg plötzlich nicht mehr anhalten müssen, läuft auch der ursprünglichen Idee der Ortskernsanierung zuwider und kann zumindest in der Übergangsphase durchaus zu gefährlichen Situationen führen“, befürchtet auch Daniel Hartenstein, Fachbereichsleiter für Straßen und Kanäle im Technischen Dezernat der Stadtverwaltung. Aus diesem Grund werde die Stadtverwaltung kurzfristig mit der Polizei klären, ob an gleicher Stelle nicht ein Zebrastreifen für die Sicherheit der querenden Fußgänger sorgen kann.

Die Tempo 30-Schilder an der Gonellastraße werden am morgigen Donnerstag (29. Juni) abgeschraubt, die Piktogramme auf dem Asphalt werden zeitnah entfernt. Auch die Beschilderung auf dem Winklerweg mit den entsprechenden 30-Displays wird kurzfristig demontiert.

Der Stadt bleibt nur die Hoffnung auf eine aktuell zur Diskussion stehende Lockerung der Straßenverkehrsordnung, die den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen einräumen und damit Klagen von Gegnern erschweren könnte.