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Polizei sucht Zeugen

Eine 51-jährige Dame fuhr am Dienstag (18.07.), gegen 11:45 Uhr, mit ihrem E-Bike die Dorfstraße in Meerbusch entlang. Auf der Gegenfahrbar fuhr eine Kehrmaschine, welche von zwei Autos überholt wurde. Ein drittes Fahrzeug beschleunigte und fuhr nach ersten Erkenntnissen auf die Spur der Fahrradfahrerin. Die Frau wich aus, prallte gegen den Bordstein und fiel von ihrem Rad. Der Fahrzeugführer des schwarzen Autos fuhr weiter.

Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei sucht nun Zeugen. Und fragt: Wer kann Angaben zu dem unbekannten Unfallbeteiligten machen? Hinweise nimmt die Polizei unter der Nummer 02131 300-0 entgegen.


Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das „Unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ – so die korrekte Bezeichnung – ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange dableiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.