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Unfallflucht „Am Haushof“ – Polizei sucht Zeugen

Symbolbild

Am Freitagvormittag (16.04.), gegen 11:15 Uhr, befuhr der Fahrer eines schwarzen Mercedes die Straße „Am Haushof“ in Richtung Düsselweg und touchierte offenbar einen am Fahrbahnrand abgestellten schwarzen Audi. Nach Zeugenangaben hielt der Fahrzeugführer zunächst an und betrachtete beide Autos, entfernte sich aber anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern.

Der Unfallverursacher soll circa 50 Jahre alt und etwa 175 Zentimeter groß sein. Er hat dunkle Haare und war mit einer dunklen Jacke und einer dunklen Jeanshose bekleidet.

Der Fahrzeugführer wurde nach dem Unfall durch einen namentlich unbekannten Zeugen angesprochen und aufgefordert, die Polizei zu rufen.

Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet diesen Zeugen und andere mögliche Hinweisgeber, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 zu melden.

Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das „Unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ – so die korrekte Bezeichnung – ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Der genaue Gesetzes-Wortlaut kann in § 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Ist der Besitzer des anderen Fahrzeugs nicht vor Ort, muss der Verursacher grundsätzlich so lange dort bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war. Tipp: Verlassen Sie den Unfallort in solch einem Fall nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.